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INFORMATIONEN ZUR PREISGESTALTUNG UND RECHNUNGSABWICKLUNG






 Dienstleistung

 Kleinunternehmerregel

Verkaufen Sie denn auch Geräte, Produkte und sonstiges?

  • Der Abrechnungzeitraum findet viertelstündlich statt, jedoch mindestens eine halbe Stunde.
  • Der Betrag ist auf 10 € pro angefangene Viertelstunde gesetzt.
  • Eine Anfahrtspauschale wird innerhalb Flein nicht erhoben. Außerhalb von Flein beträgt diese 10€ bis 10 km Fahrtweg und 15 € bis 20 km Fahrtweg
  • Dienstleistungen bis 100 € inkl. Anfahrt werden i.d.R direkt berechnet. Eine Rechnung wird vor Ort ausgestellt. Auf Wunsch wird eine Rechnung postalisch zugestellt.
  • Dienstleistungen über 100 € inkl. Anfahrt werden durch Rechnungstellung beglichen. Die Rechnung kann bequem per Überweisung oder auf digitalem Wege beglichen werden.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Somit bekommen Sie eine ordentliche Rechnung OHNE ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Natürlich, sehr gerne.
In diesem Sinne berate ich Sie unverbindlich. 

Produkte und Geräte, welche der hochpreisigen Kategorie angehören, bedürfen ggf. einer Anzahlung. Bei Bedarf werde ich Ihnen die jeweiligen Artikel bestellen und natürlich auch direkt bei Ihnen vor Ort aufbauen, einrichten und in Betrieb nehmen. Dies wird alles ordentlich dokumentiert und aufgelistet. Verkaufte Peripheriegeräte, Feldgeräte, Software, Hardware und Lizenzen werden separat in Rechnung gestellt und 1 zu 1 weiter gereicht.

Für den Garantiefall bekommen Sie die Originalrechnung der von mir mit verkauften Produkte gestellt.



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