INFORMATIONEN ZUR PREISGESTALTUNG UND RECHNUNGSABWICKLUNG
Dienstleistung | Kleinunternehmerregel | Verkaufen Sie denn auch Geräte, Produkte und sonstiges? |
| Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. | Natürlich, sehr gerne. Produkte und Geräte, welche der hochpreisigen Kategorie angehören, bedürfen ggf. einer Anzahlung. Bei Bedarf werde ich Ihnen die jeweiligen Artikel bestellen und natürlich auch direkt bei Ihnen vor Ort aufbauen, einrichten und in Betrieb nehmen. Dies wird alles ordentlich dokumentiert und aufgelistet. Verkaufte Peripheriegeräte, Feldgeräte, Software, Hardware und Lizenzen werden separat in Rechnung gestellt und 1 zu 1 weiter gereicht. Für den Garantiefall bekommen Sie die Originalrechnung der von mir mit verkauften Produkte gestellt. |